Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0120

2010/13/0120Verwaltungsgerichtshof18.09.2013

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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