2010/13/0016•Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0016
2010/13/0016Verwaltungsgerichtshof23.04.2014
Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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