2010/13/0003•Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0003
2010/13/0003Verwaltungsgerichtshof31.07.2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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