Verwaltungsgerichtshof 2010/12/0212

2010/12/0212Verwaltungsgerichtshof04.09.2014

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/12/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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