Verwaltungsgerichtshof 2010/12/0123

2010/12/0123Verwaltungsgerichtshof04.09.2014

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gutachten Ergänzung Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/12/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.