Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0220

2010/11/0220Verwaltungsgerichtshof17.10.2013

Regest

Allgemein Interessenvertretungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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