2010/11/0220•Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0220
2010/11/0220Verwaltungsgerichtshof17.10.2013
Allgemein Interessenvertretungen
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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