Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0075

2010/11/0075Verwaltungsgerichtshof24.07.2013

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Vertrauenswürdigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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