2010/09/0119•Verwaltungsgerichtshof 2010/09/0119
2010/09/0119Verwaltungsgerichtshof25.06.2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von € 1.306,10 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.