Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0100

2010/07/0100Verwaltungsgerichtshof19.12.2013

Regest

Sachverhaltsermittlung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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