2010/07/0044•Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0044
2010/07/0044Verwaltungsgerichtshof29.10.2013
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der vom Landeshauptmann von Oberösterreich gestellte Antrag auf Aufwandersatz wird zurückgewiesen.
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