Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0044

2010/07/0044Verwaltungsgerichtshof29.10.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der vom Landeshauptmann von Oberösterreich gestellte Antrag auf Aufwandersatz wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.