Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0255

2010/06/0255Verwaltungsgerichtshof07.11.2013

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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