Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0197

2010/06/0197Verwaltungsgerichtshof03.10.2013

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Entfall der Beiziehung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Baupläne BauRallg5/1/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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