Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0196

2010/05/0196Verwaltungsgerichtshof06.11.2013

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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