2010/05/0185•Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0185
2010/05/0185Verwaltungsgerichtshof10.12.2013
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Kostenantrag der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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