Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0166

2010/05/0166Verwaltungsgerichtshof27.09.2013

Regest

Ermessen VwRallg8 Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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