Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0156

2010/05/0156Verwaltungsgerichtshof08.04.2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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