Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0014

2010/05/0014Verwaltungsgerichtshof27.09.2013

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verfahrensbestimmungen Allgemein Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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