Verwaltungsgerichtshof 2010/04/0092

2010/04/0092Verwaltungsgerichtshof16.10.2013

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/04/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird (im angefochtenen Umfang) hinsichtlich des Spruchpunktes 2. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und hinsichtlich des Spruchpunktes 3. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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