Verwaltungsgerichtshof 2010/04/0066

2010/04/0066Verwaltungsgerichtshof12.09.2013

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/04/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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