2010/04/0052•Verwaltungsgerichtshof 2010/04/0052
2010/04/0052Verwaltungsgerichtshof21.01.2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.709,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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