2010/03/0190•Verwaltungsgerichtshof 2010/03/0190
2010/03/0190Verwaltungsgerichtshof23.08.2013
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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