Verwaltungsgerichtshof 2010/03/0190

2010/03/0190Verwaltungsgerichtshof23.08.2013

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/03/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.08.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2010030190.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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