Verwaltungsgerichtshof 2010/03/0075

2010/03/0075Verwaltungsgerichtshof23.08.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/03/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.08.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.326,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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