Verwaltungsgerichtshof 2010/02/0094

2010/02/0094Verwaltungsgerichtshof11.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/02/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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