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2009/22/0260•Verwaltungsgerichtshof 2009/22/0260
2009/22/0260Verwaltungsgerichtshof31.05.2011
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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