Verwaltungsgerichtshof 2009/22/0190

2009/22/0190Verwaltungsgerichtshof22.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/22/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009220190.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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