projekte
2009/22/0002•Verwaltungsgerichtshof 2009/22/0002
2009/22/0002Verwaltungsgerichtshof17.12.2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.