Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0402

2009/21/0402Verwaltungsgerichtshof29.04.2010

Regest

Besondere Rechtsgebiete Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0402

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2009210402.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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