Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0375

2009/21/0375Verwaltungsgerichtshof22.12.2009

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0375

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210375.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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