Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0340

2009/21/0340Verwaltungsgerichtshof29.04.2010

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2009210340.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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