Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0335

2009/21/0335Verwaltungsgerichtshof14.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2009210335.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.