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2009/21/0276•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0276
2009/21/0276Verwaltungsgerichtshof25.03.2010
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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