Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0239

2009/21/0239Verwaltungsgerichtshof22.12.2009

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210239.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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