Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0181

2009/21/0181Verwaltungsgerichtshof29.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2009210181.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.