Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0177

2009/21/0177Verwaltungsgerichtshof25.02.2010

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2009210177.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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