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2009/21/0177•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0177
2009/21/0177Verwaltungsgerichtshof25.02.2010
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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