Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0167

2009/21/0167Verwaltungsgerichtshof29.09.2009

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210167.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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