Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0163

2009/21/0163Verwaltungsgerichtshof27.01.2011

Regest

Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.2011
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2011:2009210163.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Kostenersatz findet nicht statt.

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