Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0151

2009/21/0151Verwaltungsgerichtshof29.09.2009

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210151.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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