Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0132

2009/21/0132Verwaltungsgerichtshof22.10.2009

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210132.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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