Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0104

2009/21/0104Verwaltungsgerichtshof08.09.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210104.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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