projekte
2009/21/0103•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0103
2009/21/0103Verwaltungsgerichtshof29.02.2012
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 41, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.