Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0093

2009/21/0093Verwaltungsgerichtshof26.01.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2009210093.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.