Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0046

2009/21/0046Verwaltungsgerichtshof29.09.2009

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Diverses Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210046.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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