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2009/21/0046•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0046
2009/21/0046Verwaltungsgerichtshof29.09.2009
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Diverses Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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