Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0031

2009/21/0031Verwaltungsgerichtshof09.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2009210031.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.