Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0030

2009/21/0030Verwaltungsgerichtshof17.03.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2009210030.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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