Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0504

2009/18/0504Verwaltungsgerichtshof10.10.2012

Regest

Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0504

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2009180504.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.