Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0481

2009/18/0481Verwaltungsgerichtshof10.10.2012

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0481

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2009180481.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufhoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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