2009/18/0480•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0480
2009/18/0480Verwaltungsgerichtshof15.12.2009
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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