AW 2009/18/0457•Verwaltungsgerichtshof AW 2009/18/0457
AW 2009/18/0457Verwaltungsgerichtshof29.12.2009
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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