Verwaltungsgerichtshof AW 2009/18/0445

AW 2009/18/0445Verwaltungsgerichtshof21.12.2009

Regest

Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2009/18/0445

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009180445.A00

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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