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AW 2009/18/0369•Verwaltungsgerichtshof AW 2009/18/0369
AW 2009/18/0369Verwaltungsgerichtshof14.10.2009
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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